Die
Vereinsordnung der Eberswalder Schützengilde 1588 e.V. trat 1998 in Kraft
und ist neben der Satzung der Gilde eines der wichtigsten Papiere, dass ein
geordnetes Vereinsleben im Sinne des deutschen Schützenwesens gewährleistet.
Die Vereinsordnung setzt sich aus den folgenden acht Punkten zusammen:
In Punkt eins ist der Ablauf der jährlichen Mitgliederversammlung mit
Festlegung der Tagesordnung und Antragstellung geregelt. Des weiteren ist in
Punkt zwei die Kleiderordnung festgelegt, die aus dem revidierten Statut der
Eberswalder Schützengilde zu Neustadt-Eberswalde von 1872 in leicht
abgewandter Form hervorging.
Für mehr Informationen zur Kleiderordnung klicken Sie bitte
hier.
Im nächsten Absatz der Vereinsordnung finden sich Aussagen zur Rangordnung
verschiedener Ämter innerhalb der Gilde. Die Beitragsordnung, das
Mahnverfahren bei Nichtzahlung sowie das Ableisten von Aufbaustunden sind
weitere Punkte der Ordnung.
Welche offiziellen Veranstaltungen der Verein durchführt und wie diese
auszurichten sind, ist im Absatz „Festordnung“ niedergelegt. Die
Ehrenordnung als siebenter Ordnungspunkt beinhaltet u. a. die
Ehrenmitgliedschaft sowie die Vergabe der Ehrennadel durch den Vorstand.
Als achter und letzter Punkt wird die Schießordnung angeführt, in der die
jährlichen Vereinswettkämpfe festgelegt sind.
Die Vereinsordnung verweist in einigen Punkten auf die Satzung der
Eberswalder Schützengilde 1588 e. V. Daher ist die Vollständigkeit der
Rechte und Pflichten des Vereins und seiner Mitglieder nur durch beide
Schriftstücke gegeben.
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